AGB der Werbeagentur „freigeist.at – Boos & Pinta OG“

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WERBEAGENTUR „FREIGEIST.AT – Boos & Pinta OG“ Ausgabe v4.6/2023

Raika | BIC: RLNWATWWGAE | IBAN: AT93 3209 2000 0232 1487 FN 234.050 t | UID: ATU 57071304 Landesgericht Korneuburg INHALTSVERZEICHNIS I. Geltungsbereich und Umfang des Auftrages II. Ausführungs- und Lieferfristen III. Entgeltlichkeit von Präsentationen IV. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte V. Geheimhaltung und Datenschutz VI. Rücktrittsrecht VII. Erfüllungsort und -zeit VIII. Leistungen & Honoraransprüche IX. Haftung und Gewährleistung X. Sonderbestimmungen für Domain & Webhosting XI. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand XII. Sonstiges

Raika | BIC: RLNWATWWGAE | IBAN: AT93 3209 2000 0232 1487 FN 234.050 t | UID: ATU 57071304 Landesgericht Korneuburg (1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen - sowohl der Agentur als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen. (2) Die Agentur ist berechtigt den Auftrag durch Sachverständige, unselbständig Beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner, ganz oder teilweise durchführen zu lassen. (3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Erfüllungsort - sofern dies nicht Teil des Auftrages ist - ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben. (4) Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass der Agentur auch ohne deren ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. (5) Der Tätigkeit der Agentur liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet. Es empfiehlt sich gegengezeichnete Gesprächsprotokolle zu verfassen. I. Geltungsbereich und Umfang des Auftrages (1) Die AGB gelten wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde. (2) Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung: • General/Subunternehmerauftrag • Grafik-Design (Entwurf, Ausführungspläne), Ausführung • kreativer/handwerklicher Leistungsumfang • Fremdleistungen (Lieferungen Dritter) (3) Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Es sind dies vor allem: • Umfassendes Briefing • Beistellung detaillierter Unterlagen • Geschäftsbedingungen, etc. II. Ausführungs- und Lieferfristen (1) Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Agentur Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen. (2) Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht. (3) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch die Agentur, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden der Agentur, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt. III. Entgeltlichkeit von Präsentationen (1) Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf) gilt als Auftrag einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt. (2) Durch die Abhaltung der Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt. IV. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte (1) Das gesetzliche Urheberrecht der Agentur an ihren Arbeiten ist unverzichtbar. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Agentur nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. (3) Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten. (4) Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen. (5) Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. (6) Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer). (7) Werden urheberrechtliche Leistungen der Agentur über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde

Raika | BIC: RLNWATWWGAE | IBAN: AT93 3209 2000 0232 1487 FN 234.050 t | UID: ATU 57071304 Landesgericht Korneuburg verpflichtet der Agentur hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes. (8) Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen der Agentur, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). (9) Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar. (10) Die Agentur ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihr entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt. (11) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung mit der Agentur ist der Kunde nur berechtigt die Leistungen der Agentur selbst und ausschließlich in Österreich zu nutzen („Inlands-Copyrights“). Die örtliche Beschränkung der Nutzungsrechte bezieht sich nicht auf Internet – Leistungen. Der Umfang der Nutzungsrechte betreffend Fotos wird bei jedem Vertragsverhältnis gesondert geregelt. (12) Nach Durchführung des Auftrages ist die Agentur berechtigt das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. V. Geheimhaltung und Datenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. (2) Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kunden des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. (3) Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. (5) Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. VI. Rücktrittsrecht (1) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der Agentur ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird. (2) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden die Agentur von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. (3) Für den Fall, dass der Auftraggeber eine gänzlich oder teilweise Stornierung des Auftrages erklären sollte, hat der Auftragnehmer die Wahl, dennoch den Auftrag bei vollem Entgeltanspruch zu erfüllen oder eine dem richterlichem Mäßigungsrecht nicht unterliegende Vertragsstrafe in Form einer Stornogebühr von 50 % der Auftragssumme bzw. des von einer Teilstornierung betroffenen Teiles derselben, soweit nicht der nachfolgende Punkt (4) zur Anwendung kommt, zu verlangen. Durch diese Stornogebühr wird die Geltendmachung übersteigender Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Soweit die Ausführung des Werkes durch den Auftragnehmer aus anderen Gründen als einer Stornierung durch den Auftraggeber, jedoch aus Umständen, die ebenfalls auf Seite des Auftraggebers liegen, unterbleibt, gilt die gesetzliche Regelung. (4) Im Falle einer Teilstornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, wie im Falle einer gänzlichen Auftragsstornierung vorzugehen, sofern die Teilstornierung 40% der Gesamtauftragssumme überschreitet oder sofern diese die wichtigsten Teile des Auftrages betrifft. VII. Erfüllungsort und -zeit (1) Wenn nichts anderes vereinbart ist erbringt die Agentur ihre Leistungen an ihrem Geschäftssitz. (2) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit ist von der Agentur grundsätzlich einzuhalten. Bei von der Agentur zu verantwortenden Lieferverzug inkl. Nachfrist ist diese verpflichtet für den nachweislichen Schaden Ersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. VIII. Leistungen & Honoraransprüche (1) Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Raika | BIC: RLNWATWWGAE | IBAN: AT93 3209 2000 0232 1487 FN 234.050 t | UID: ATU 57071304 Landesgericht Korneuburg (2) Für den der Agentur im Zusammenhang mit Fremdleistungen entstehenden Aufwand wird entweder eine Pauschale oder ein Zuschlag von 15 % auf die Fremdkosten (etwa Druck-, Litho/Scankosten, Copyrightkosten für Fremdbilder, Materialkosten, etc.) in Rechnung gestellt. Ein derartiger Zuschlag wird nicht für Kosten von Botendiensten, Portokosten, sowie Kosten von Eigenkreationen verrechnet. (3) Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (etwa Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen. (4) Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Diese Leistungen werden nach Stundenaufwand verrechnet (pro begonnener halben Stunde; der aktuelle Stundensatz ist dem jeweiligen Kostenvoranschlag zu entnehmen): • Kontakt-/Beratungsstunden werden für die Betreuung und Beratung verrechnet (direkter persönlicher Kontakt – nicht etwa Telefonate), sofern für die Betreuung und Beratung nicht ein Pauschalhonorar schriftlich vereinbart wurde. Kontaktstunden sind ab dem Auftrag des Kunden (in der Regel nach der Präsentation) zu honorieren. • Grafikstunden verrechnen werden alle Aufwände, die nicht kreativen Charakter haben (wie Umbauten; Änderungen; Formatanpassungen; Satzarbeiten; Datenkonvertierungen; Brennen der Daten auf Datenträger ab dem dritten Korrekturlauf; Sonderarbeiten wie außergewöhnlich schwierige Bildersuche, Aufbereitung mangelhafter beigestellter Unterlagen für professionelle Verwendung, etc.). • Bildbearbeitungsstunden werden in Rechnung gestellt, wenn bestehende Fotos verändert werden. (5) Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grunde auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. (6) Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. (7) Vertragsrelevante Mitteilungen oder Erklärungen werden dem Kunden grundsätzlich schriftlich an die der Agentur zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die Agentur versendet generell alle Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail mit PDF Anhang an den Kunden. Sollte der Kunde dennoch eine Papier-Rechnung wünschen, kann dieser Wunsch der Agentur schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Alle zukünftigen Rechnungen werden dann ohne Mehrkosten als Papier-Rechnung versendet. IX. Haftung und Gewährleistung (1) Die Agentur ist verpflichtet die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen ihres Kunden zu wahren. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass die Agentur die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. (3) Die Agentur ist verpflichtet nachträglich bekannt gewordene Mängel an ihrer Werkleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern sie von der Agentur zu verantworten sind; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von 3 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Mangel bzw. Schaden Kenntnis erlangt haben, eingeschränkt auf die von der Agentur abgedeckten Aufgabenbereiche, gerichtlich geltend gemacht werden. (4) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung, oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. (5) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Agentur zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. (6) Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, kann jedoch die hundertprozentige Gesetzeskonformität ihrer Werke nicht gewährleisten. Der Kunde wird hiermit dazu angehalten, die finalen Werke von einem Rechtsexperten auf Rechts-Konformität prüfen zu lassen. (7) Die Gewährleistungsfrist für Websites & CMS-Systeme beträgt sechs Monate. Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab der (Teil-) Lieferung, sonstige später aufgetretene Mängel unverzüglich aber innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung schriftlich angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen. X. Sonderbestimmungen für Domain & Webhosting (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Domain- bzw. Webhosting-Produkte. (2) Die Agentur hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beantragte Domain

Raika | BIC: RLNWATWWGAE | IBAN: AT93 3209 2000 0232 1487 FN 234.050 t | UID: ATU 57071304 Landesgericht Korneuburg zugeteilt wird, oder frei von Rechten Dritter ist. (3) Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, betragen diese zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsbindung kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich oder per Fax gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermins ist der Postaufgabestempel maßgeblich. (4) Vor Ablauf der Vertragsbindung ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Wird die Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden während aufrechter Vertragsbindung eingestellt, so hat er die Summe der Entgelte sowie der sonstigen festen jährlichen Entgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsbindung zu bezahlen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen von freigeist.at bleibt davon unberührt. (5) Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten von Webhosting-Produkten Störungen in der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste auftreten können. Die Agentur wird die in ihrem Einflussbereich liegenden technischen Systeme nach größtmöglicher Sorgfalt in bestmöglichem Zustand halten. Dennoch übernimmt die Agentur, außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keine Haftung dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechungen und fehlerfrei funktionieren und dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. (6) Der Kunde verpflichtet sich auf dem bereitgestellten Webspace keine rechtswidrigen, unsittlichen, sexuell anstößigen, unethischen oder sonstige unerlaubte Inhalte zu speichern. Die Agentur wird dem Kunden bei Vorliegen eines solcherart unerwünschten Inhalts per E-Mail darüber informieren und unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern diesen Inhalt zu entfernen, oder entfernen zu lassen. Die Beurteilung ob gespeicherte Inhalte unsittlich, sexuell anstößig, unethisch, oder sonst unerlaubt sind, liegt im Ermessen der Agentur. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach ist die Agentur berechtigt den Zugang zu den Seiten des Kunden ohne weitere Ankündigung oder Frist zu sperren. Bei Vorliegen eines rechtswidrigen Inhaltes ist die Agentur berechtigt die gehostete Seite ohne Vorankündigung und ohne Einhaltung von Fristen zu sperren. Die Agentur wird den Kunden im Falle einer Sperre per E-Mail benachrichtigen. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt die Agentur überdies zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. (7) Die Agentur hat keinen Einfluss auf die vom Kunden am Webspace gespeicherten Daten. Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die gespeicherten Inhalte und ist für die Datensicherung der am Webspace gespeicherten Inhalte selbst verantwortlich. Jegliche Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Die Agentur kann nicht verpflichtet werden die am Webspace des Kunden gespeicherten Daten auf gesetzwidrige Inhalte zu prüfen. Weiters ist die Agentur berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zugriff des Kunden auf die gehostete Seite zu sperren und/oder inkriminierte Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Sittlichkeit zu erwarten sind oder vorliegen. Insbesondere dann, wenn die Agentur von Dritten auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, ist die Agentur berechtigt die gehostete Seite unverzüglich und ohne Vorankündigung oder Einhaltung von Fristen zu sperren. Die Agentur wird den Kunden im Falle einer Sperre per E-Mail darüber benachrichtigen. (8) Dem Kunden ist ferner untersagt auf den von freigeist.at – Boos & Pinta OG gehosteten Seiten Newsgroups oder Chatforen einzurichten, oder unberechtigt urheberrechtlich geschützte Inhalte zu speichern. Im Fall missbräuchlicher Verwendung ist die Agentur berechtigt die gehostete Seite ohne Vorankündigung, oder Einhaltung von Fristen, zu sperren und sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch abzustellen. Die Agentur wird den Kunden von der ergriffenen Maßnahme oder Sperre per E-Mail benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit Verfahren gegen die Agentur nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt die Agentur zur sofortigen Beendigung des Vertrags. (9) Weiters ist dem Kunden bekannt dass sich die Kosten für SSL-Zertifikate durch Produkt-Änderungen der Zertifizierungstellen ändern können. Diese Kosten werden dem Kunden nach schriftlicher Verständigung in Rechnung gestellt. Generell steht dem Kunden aber frei eine eigene Zertifizierungs-Stelle auszuwählen. Die hierbei anfallenden Implementierungs-Kosten müssen gesondert mit der Agentur abgeklärt werden. (10) Der Kunde ist für eine Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Sicherung der Webseiten, etwaiger Datenbanken, seiner Mailboxen und seiner Zugangsdaten. Sofern die Agentur ein Backup der Daten zu eigenen Zwecken pflegt, erwächst daraus keine Garantieerklärung, oder ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine ordnungsgemäße Durchführung. Angeforderte Rücksicherungen aus dem Datenbestand der Agentur sind kostenpflichtig und schriftlich anzufordern. (11) Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Die Wertsicherung erfolgt auf Basis des von der Statistik Austria, Bundesanstalt Statistik Österreich, monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020), wobei als Ausgangszahl für diese Wertsicherung die für den Monat des Beginns des Auftragsverhältnisses verlautbarte Indexzahl gilt. Erhöhungen und Senkungen des Index bis zu inklusive 2,0% führen zu keiner Wertanpassung. Ab einem Indexsprung von mehr als 2,0% wird die gesamte Erhöhung oder Senkung voll berücksichtigt (Beispiel: Indexerhöhung von 2,1% führt zur Erhöhung der Preise um 2,1%, nicht etwa um 0,1%). Die zum Zeitpunkt der Wertanpassung neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangszahl für die Errechnung der weiteren Anpassungen.

Raika | BIC: RLNWATWWGAE | IBAN: AT93 3209 2000 0232 1487 FN 234.050 t | UID: ATU 57071304 Landesgericht Korneuburg XI. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand (1) Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (2) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Korneuburg zuständig. Insoweit eine Vereinbarung der Zuständigkeit des Landesgericht Korneuburg nicht möglich ist, wird die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der Agentur sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. XII. Sonstiges Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen der Agentur auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben. Von diesen AGB abweichende, oder diese AGB ergänzende Vereinbarungen, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

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